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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 16/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung gem. § 114 Abs. 2 GemO

Feststellung und Entlastungserteilung für den Jahresabschluss 2022 der Stadt Sankt Goar

Nachdem der Jahresabschluss 2022 der Stadt Sankt Goar am 22.10.2024 durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 112 GemO geprüft wurde, hat der Stadtrat Sankt Goar in seiner Sitzung am 02.04.2025 den Jahresabschluss 2022 festgestellt und dem Stadtbürgermeister, den Beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie der Verwaltung Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2022 wurde festgestellt auf:

a)

Jahresfehlbetrag (Ergebnisrechnung):

b)

Finanzmittelüberschuss (Finanzrechnung):

c)

Eigenkapital am 31.12.2022:

d)

Bilanzsumme am 31.12.2022:

Die Feststellung und Entlastungserteilung wird hiermit gem. § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt in der Zeit von Dienstag, 22.04.2025 bis Mittwoch, 30.04.2025 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 205, öffentlich aus.

Sankt Goar, den 09.04.2025 — Falko Hönisch,
Stadt Sankt Goar (DS) — Stadtbürgermeister