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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 16/2026
Amtlicher Teil
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Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Leiningen (1793)

Flur

Nutzungsart

Gewann

Flächengröße

Flur 5 Nr. 14

Waldfläche

Schloßwald

2.325 qm

Flur 5 Nr. 173

Waldfläche

Hinter der Bayerwegflur

650 qm

Flur 5 Nr. 174

Waldfläche

Hinter der Bayerwegflur

12.400 qm

Forstwirtschaftliche Betriebe, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieses Amtsblattes bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, schriftlich bekunden. Das Interesse müsste sich auf alle drei Grundstücke beziehen.

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis 
Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau