Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Leiningen (1793)
| Flur | Nutzungsart | Gewann | Flächengröße |
| Flur 5 Nr. 14 | Waldfläche | Schloßwald | 2.325 qm |
| Flur 5 Nr. 173 | Waldfläche | Hinter der Bayerwegflur | 650 qm |
| Flur 5 Nr. 174 | Waldfläche | Hinter der Bayerwegflur | 12.400 qm |
Forstwirtschaftliche Betriebe, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieses Amtsblattes bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, schriftlich bekunden. Das Interesse müsste sich auf alle drei Grundstücke beziehen.