Titel Logo
Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 17/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Morshausen

über die

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022/2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022/2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wird dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

1.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022/2023 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 208, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Morshausen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022/2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an Ortsbürgermeister Friedrich oder elektronisch an finanzen@vg-hm.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Morshausen, 27.04.2023
Hans-Peter Friedrich, Ortsbürgermeister