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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 17/2023
Amtlicher Teil
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Einwohnerinformation über die Sitzung des Gemeinderats Mermuth am 14.03.2023

Forstangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat erklärte sein Einverständnis zu den Inhalten des zwischen der Ortsgemeinde Mermuth und der Raiffeisen Forst GmbH abzuschließenden Dienstleistungsvertrages sowie des dazugehörigen Vertragswerks. Ebenso stimmte er der Übertragung der Holzvermarktung auf den angestellten Förster in Zusammenarbeit mit der Raiffeisen Forst GmbH zu. Des Weiteren erklärte sich der Ortsgemeinderat mit dem Inhalt des Vertrages über ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit dem Revierleiter einverstanden.

Jahresabschluss 2021

Der Ortsgemeinderat erteilte, nachdem er den Jahresabschluss festgestellt hatte, dem Ortsbürgermeister, dem Beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein sowie den Beauftragten des Bürgermeisters Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 GemO.

Forstwirtschaftsplan 2023

Der Ortsgemeinderat beschloss den vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2023.

Stellungnahme zu einem Antrag auf Baugenehmigung

Der Gemeinderat stimmte einem Bauantrag zu.

Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes; Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer zum 01.01.2023

Der Ortsgemeinderat beschloss, die Hebesätze für die Realsteuern ab dem 01.01.2023 wie folgt festzusetzen:

Grundsteuer A auf 345 v. H.

Grundsteuer B auf 465 v. H

Gewerbesteuer auf 380 v. H.

Kindertagesstätte Gondershausen

Vor dem Hintergrund der Verteuerung der geplanten Erweiterung der KiTa Gondershausen und dem Fehlen einer bezifferbaren Zuwendung des Landkreises sowie der grundsätzlich bestehenden Möglichkeit, das Pfarrheim weiterhin für Kindergartenzwecke zu nutzen, lehnte der Gemeinderat aufgrund des nicht abschätzbaren Kostenrisikos für die Gemeinde derzeit eine Ausschreibung der Baumaßnahme zur Erweiterung der KiTa ab. Soweit für die weitere Nutzung des Pfarrheims zwingende Investitionen notwendig sind, übernimmt die Gemeinde hiervon den nach ihrer Einwohnerzahl auf sie entfallenden Kostenanteil. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Verlängerung der in der Anlage zum Bewilligungsbescheid des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung vom 28.06.2022 gesetzten Fristen, die Beginn und Ende der Maßnahme sowie den Verwendungsnachweis betreffen, um jeweils drei Jahre zu beantragen. Sofern sich die Kosten für die Renovierungsmaßnahmen im Rahmen der Kostenschätzung von 2019 bewegen, stimmte der Gemeinderat der Ausschreibung der Maßnahmen zu.

Straßenbaumaßnahme Lindenstraße und Ahornweg

Der Ortsgemeinderat beschloss, die Arbeiten für die Straßenbauarbeiten an die insgesamt mindestbietende Firma zu vergeben.