Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.047.950 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 892.490 €
das Jahresergebnis auf 155.460 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 27.180 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 448.880 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 702.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit -253.120 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit 225.940 €
Kredite zur Aufnahme von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen, wird festgesetzt auf 265.000 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 €.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf 345 v.H.
Grundsteuer B auf 465 v.H.
Gewerbesteuer auf 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
für den ersten Hund 40 €/Jahr
für den zweiten Hund 100 €/Jahr
für jeden weiteren Hund 200 €/Jahr
für jeden ersten gefährlichen Hund 300 €/Jahr
für jeden zweiten gefährlichen Hund 500 €/Jahr
für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.000 €/Jahr
Der Stand des Eigenkapitals beträgt
per 31.12.2022 4.605.025,61 €
per 31.12.2023 -voraussichtlich- 4.698.905,61 €
per 31.12.2024 -voraussichtlich- 4.854.365,61 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 € überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Hinweise:
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.03.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 29.04.2024 bis Mittwoch, 08.05.2024 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 209, öffentlich aus. |
| 3. | Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Lingerhahn unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. |