Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 989.820 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 949.200 € |
| das Jahresergebnis auf | 40.620 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 36.730 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 194.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -194.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 157.270 € |
Kredite zur Aufnahme von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A auf | 345 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer auf | 380 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, | |
| für den ersten Hund | 50 €/Jahr |
| für den zweiten Hund | 100 €/Jahr |
| für jeden weiteren Hund | 150 €/Jahr |
| für jeden ersten gefährlichen Hund | 500 €/Jahr |
| für jeden zweiten gefährlichen Hund | 600 €/Jahr |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 700 €/Jahr |
Der Stand des Eigenkapitals beträgt
| per 31.12.2023 | 6.656.012,02 € |
| per 31.12.2024 –voraussichtlich- | 6.682.752,02 € |
| per 31.12.2025 –voraussichtlich- | 6.723.372,02 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 € überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Hinweise:
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.04.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. | |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 28.04.2025 bis Dienstag, 06.05.2025 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 208, öffentlich aus. | |
| 3. | Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO | |
| Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Beulich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.