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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 17/2025
Amtlicher Teil
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Beulich

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

989.820 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

949.200 €

das Jahresergebnis auf

40.620 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

36.730 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

194.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-194.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

157.270 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Aufnahme von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

345 v.H.

Grundsteuer B auf

465 v.H.

Gewerbesteuer auf

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

für den ersten Hund

50 €/Jahr

für den zweiten Hund

100 €/Jahr

für jeden weiteren Hund

150 €/Jahr

für jeden ersten gefährlichen Hund

500 €/Jahr

für jeden zweiten gefährlichen Hund

600 €/Jahr

für jeden weiteren gefährlichen Hund

700 €/Jahr

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt

per 31.12.2023

6.656.012,02 €

per 31.12.2024 –voraussichtlich-

6.682.752,02 €

per 31.12.2025 –voraussichtlich-

6.723.372,02 €

§ 7 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 € überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Beulich, 14.04.2025 (S) — Sascha Kneip,
Ortsbürgermeister

Hinweise:

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.04.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

2.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 28.04.2025 bis Dienstag, 06.05.2025 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 208, öffentlich aus.

3.

Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Beulich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Beulich, 14.04.2025 — Sascha Kneip,
Ortsbürgermeister