Aus gegebener Veranlassung wird auf die aktualisierte Benutzungsordnung des Grüngutssammelplatzes hingewiesen (siehe nachfolgend). Der Verweis geht insbesondere auf Ziffer 3 dieser Benutzungsordnung, da erneut Rasenschnitt abgeladen wurde, dieser dort aber nicht hingehört. Die Ortsgemeinde behält sich mögliche Schritte bei Zuwiderhandlungen vor.
Baum- und Strauchschnittplatz der Ortsgemeinde Damscheid
| 1. | Die Nutzung ist nur Bürger/innen der Gemeinde gestattet. |
| 2. | Gewerbetreibende sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen. |
| 3. | Abgelagert werden darf nur Baum- und Strauchschnitt, kein Rasenschnitt und keine Gartenabfälle. |
| 4. | Das Material ist ungebündelt (kein Draht, kein Kunststoff) und ohne andere Fremdstoffe und Behältnisse (z.B. Säcke, Kartons) abzulagern. |
| 5. | Der Durchmesser des Baum- und Strauchschnittes ist unbegrenzt und darf bis zu einer Länge von 2,50 m abgelagert werden. |
| 6. | Wurzelstöcke sind nicht zulässig. |
| 7. | Die Ablagerung anderer Materialien als Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig. |
| 8. | Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. |
| 9. | Auf dem Sammelplatz sind Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten. |
| 10. | Ansprechpartner/in ist der/die Ortsbürgermeister/in. |