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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 17/2026
Amtlicher Teil
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Aus gegebener Veranlassung wird auf die aktualisierte Benutzungsordnung des Grüngutssammelplatzes hingewiesen (siehe nachfolgend). Der Verweis geht insbesondere auf Ziffer 3 dieser Benutzungsordnung, da erneut Rasenschnitt abgeladen wurde, dieser dort aber nicht hingehört. Die Ortsgemeinde behält sich mögliche Schritte bei Zuwiderhandlungen vor.

Peter Kuhn, Ortsbürgermeister

Benutzungsordnung

Baum- und Strauchschnittplatz der Ortsgemeinde Damscheid

1.

Die Nutzung ist nur Bürger/innen der Gemeinde gestattet.

2.

Gewerbetreibende sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen.

3.

Abgelagert werden darf nur Baum- und Strauchschnitt, kein Rasenschnitt und keine Gartenabfälle.

4.

Das Material ist ungebündelt (kein Draht, kein Kunststoff) und ohne andere Fremdstoffe und Behältnisse (z.B. Säcke, Kartons) abzulagern.

5.

Der Durchmesser des Baum- und Strauchschnittes ist unbegrenzt und darf bis zu einer Länge von 2,50 m abgelagert werden.

6.

Wurzelstöcke sind nicht zulässig.

7.

Die Ablagerung anderer Materialien als Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig.

8.

Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

9.

Auf dem Sammelplatz sind Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten.

10.

Ansprechpartner/in ist der/die Ortsbürgermeister/in.