Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Beulich hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.11.2025 beschlossen, das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Grieshof“ einzuleiten.
Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 18.12.2025 in den Hunsrück-Mittelrhein-Nachrichten.
Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Grieshof“
Der Geltungsbereich erstreckt sich über folgende Grundstücke:
Gemarkung Beulich
Flur 12
Flurstücke 1/11, 16, 1/1 und 17/2
Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:
Mit diesem Bauleitplanverfahren beabsichtigt die Ortsgemeinde Beulich die bestehende Bebauung auf den Grundstücken des Aussiedlerhofes Grieshof baurechtlich zu sichern.
Aufgrund des Einleitungsbeschlusses vom 17.11.2025 erfolgte in der Zeit vom 05.01.2026 bis 06.02.2026 die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Über die dabei eingegangenen Bedenken und Anregungen hat der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Beulich in seiner Sitzung am 26.03.2026 beraten und abgewogen.
Gemäß dem Ortsgemeinderatsbeschluss vom 26.03.2026 liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplans „Grieshof“ (Planzeichnung mit Zeichenerklärung, Textfestsetzungen, Begründung sowie die Stellungnahmen und die diesbezüglichen Würdigungen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren) in der Zeit vom 27.04.2026 bis 29.05.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Henchenstraße 12 – 14 (Hochhaus) 56281 Emmelshausen, Zimmer 2, in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13:45 Uhr bis 16:00 Uhr (nach vorheriger Terminvereinbarung) sowie donnerstags von 13:45 Uhr bis 18:00 Uhr zur Einsicht öffentlich aus.
Die Unterlagen können Sie im Internet unter
https://www.hunsrueckmittelrhein.de/rathaus/bauleitplanung
aufrufen.
Auch stehen die Unterlagen auf dem Geoportal Rheinland-Pfalz unter der Adresse: www.geoportal.rlp.de (Offenlagen gem. BauGB) zur Verfügung.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dieser Bauleitplanung der Ortsgemeinde Beulich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unter den Voraussetzungen der §§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz und 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Beulich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die zum Bebauungsplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten werden und somit ggfs. personenbezogene Daten, soweit diese für das Bebauungsplanverfahren erforderlich sind, dem Ortsgemeinderat und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte):
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 23.12.2025
Hinweise zur Starkregenvorsorge; Bei der Errichtung von Neubauten: Empfehlung einer an Überflutungen angepassten Bauweise
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 27.01.2026
Hinweise zu Bergwerksfeldern und Bergrecht
Anmerkung: Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 (1) BauGB keine Anregungen oder Stellungnahmen mit Inhalt umweltbezogener Informationen eingegangen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten planungsrelevanten Inhalte der Stellungnahmen wurden gemäß Abwägung des Stadtrates in der Plankonzeption für die Offenlagefassung gemäß § 3 (2) und 4 (2) BauGB berücksichtigt.
Beulich, 17.04.2026