Titel Logo
Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 18/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Planfeststellung für das Bauvorhaben „Stadt Kaub; Fels- und Hangsicherung Neuemauer“, Bahn-km 87,520 bis 87,925 der Strecke 3507 Wiesbaden Ost - N'lahnstein im Bereich der Stadt Kaub

Bekanntmachung

Planfeststellung für das Bauvorhaben „Stadt Kaub; Fels- und Hangsicherung Neuemauer“, Bahn-km 87,520 bis 87,925 der Strecke 3507 Wiesbaden Ost - N'lahnstein im Bereich der Stadt Kaub

Der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen Zeichnungen und Erklärungen wird aufgrund der COVID-19 Pandemiesituation ab dem 16.05.2023 auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de [Pfad: Themen - Planfeststellungsverfahren - Anhörungsverfahren - Stadt Kaub; Fels-und Hangsicherung Neuemauer] zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ersetzt gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz die Auslegung.

Zeitgleich und als zusätzliches Informationsangebot liegt der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen Unterlagen ab 16.05.2023 bis einschließlich 30.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Henchenstraße 12 - 14 (Hochhaus), 56281 Emmelshausen, Zimmer 2, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13:45 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 13:45 Uhr bis 18:00 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Für den Besuch ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 06747/121-0 oder per E-Mail: bauen@vg-hm.de sinnvoll.

Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Aufgrund der Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes ist die Veröffentlichung auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes maßgeblich. Die Auslegungsfrist beginnt daher mit Veröffentlichung im Internet. Nach Ablauf der Auslegungsfrist (zwei Wochen) gilt der Planfeststellungsbeschluss allen Betroffenen und Einwendern, denen der Planfeststellungsbeschluss nicht individuell zugestellt worden ist, als zugestellt. Diese Zustellungsfiktion gilt unabhängig von einer über die Auslegungsfrist hinausgehenden Bereitstellung des Beschlusses sowie des festgestellten Plans auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes.

Emmelshausen, 24.03.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein
Peter Unkel, Bürgermeister