Die Mitglieder des Werksausschusses (WA) der Verbandsgemeinde Hunsrück Mittelrhein traten am 10. April 2025 unter dem Vorsitz von Bürgermeister Peter Unkel erneut zu einer Sitzung zusammen.
Im öffentlichen Teil wurde Folgendes beraten:
Herr Dipl.-Ing. Christian Barth vom Ingenieurbüro Barth stellte das Kanalsanierungskonzept für die Ortsgemeinden Maisborn, Wiebelsheim-Ort, I-Park und Laudert vor. Hierbei ging Herr Barth auf die einzelnen Schäden in den Ortschaften ein und erläuterte, mit welcher Sanierungsmethode diese am wirtschaftlichsten saniert werden können. Fragen aus der Mitte des Werksausschusses wurden durch Herrn Barth sowie der Verwaltung beantwortet.
Der Werksausschuss nahm das Kanalsanierungskonzept mit 9 Ja-Stimmen zustimmend zur Kenntnis.
Herr Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Jakob vom Planungsbüro Siekmann stellte die aktuelle Sanierungsstudie über die Erneuerung der biologischen Reinigungsstufe auf der Kläranlage „Unteres Baybachtal“ vor und erläuterte die fünf näher untersuchten Sanierungsvarianten. Um die Vor- und Nachteile der einzelnen Sanierungsvarianten besser abwägen zu können, stellte Herr Jakob zudem eine Nutzwertanalyse vor.
Der Werkausschuss hat sich aufgrund dessen über die verschiedenen Sanierungsvarianten beraten und ist zu dem Entschluss gekommen, dass die Sanierungsvarianten 3 und 5 in Frage kommen.
Der Werksausschuss beschloss daraufhin mehrheitlich die Realisierung der Variante Nr. 3 der in der Sitzung vorgestellten Studie des Büros Siekmann zur Erneuerung der biologischen Reinigungsstufe auf der Kläranlage „Unteres Baybachtal“. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Planungsschritte zur Umsetzung der Sanierungsvariante Nr. 3 einzuleiten.
Der Vorsitzende erläuterte die Beschlussvorlage. Fragen aus der Mitte des Werksausschusses wurden beantwortet. Sodann fasste der Werksausschuss einstimmig folgenden Beschluss:
| 1. | Der Werksausschuss nahm die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. | |
| 2. | Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Verbandsgemeindewerke Hunsrück-Mittelrhein ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. | |
| 3. | Der Werksausschuss bevollmächtigte das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Verbandsgemeindewerke teilnehmen, namens und im Auftrag der Verbandsgemeindewerke vorzunehmen. | |
| 4. | Die Verbandsgemeindewerke verpflichteten sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichteten sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. | |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Verbandsgemeindewerke nach folgenden Maßgaben erfolgen: | |
| A | Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms: Ökostrom ohne Neuanlagenquote |
| B | Beschaffungsmodell: Strukturierte Beschaffung – Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr |
| C | Zuordnung: Die Auswahl nach A und B gilt für alle Abnahmestellen. |
Bürgermeister Peter Unkel erläuterte die Beschlussvorlage.
Fragen aus der Mitte des Werksausschusses wurden beantwortet. Sodann fasst der Werksausschuss einstimmig folgenden Beschluss:
| 1. | Der Werksausschuss nahm die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (nachfolgend Kommunalberatung) und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Kommunalberatung mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Verbandsgemeindewerke ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Werksausschuss bevollmächtigte das bei der Kommunalberatung eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Verbandsgemeindewerke vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis. |
| 4. | Die Verbandsgemeindewerke verpflichteten sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichteten sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Verbandsgemeindewerke nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
| Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen |
Im nichtöffentlichen Teil kamen folgende Punkte zur Beratung:
Der Vorsitzende erläuterte die Beschlussvorlage. Die aus der Mitte des Ausschusses gestellten Fragen wurden beantwortet.
Der Werksausschuss beschloss daraufhin einstimmig, die Planungsleistungen zur Durchführung der Machbarkeitsstudie für die zukünftige Abwasserreinigung im Einzugsgebiet der Kläranlagen Sankt Goar und Oberwesel an ein Fachingenieurbüro zu vergeben.
Frau Nick und Frau Cleer unterrichteten den Werksausschuss über den Sachstand und die geplanten weiteren Schritte. Es wurde vereinbart, den Ausschuss über den weiteren technischen und juristischen Fortgang wie bisher auf dem Laufenden zu halten.
Der Werksausschuss nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Bürgermeister Peter Unkel informierte den Werksausschuss über die geplante Personalentscheidung. Dieser stimmte der Ausschuss nach Beratung einstimmig zu.