Der Ortsgemeinderat Urbar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2026 den Beschluss über die förmliche Einziehung von gemeindlichen Verkehrsanlagen gemäß dem Wortlaut folgender Verfügung gefasst, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.
Die Ortsgemeinde Urbar zieht gemäß § 37 des Landestraßengesetzes (LStrG) von Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung, folgende Verkehrsanlage in der Gemarkung Urbar ein:
| Straße | Flur | Flurstücke |
| Am Rheinblick | 14 | 1/11 und 2/76 tlw. |
Bestandteil dieser Verfügung ist der beigefügte Lageplan, auf dem die einzuziehende Teilfläche der Gemeindestraße zeichnerisch dargestellt ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezuganggesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Ein Widerspruch per einfacher E-Mail genügt nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form.