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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 18/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Stadt Emmelshausen

Städtebauförderung Programm „Stadtumbaugebiet West“

Aufhebung Stadtumbaugebiet „östlicher Stadtkern“ Emmelshausen gemäß §171b BauGB

Der Stadtrat der Stadt Emmelshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.11.2009 einen Beschluss zur Festlegung eines Stadtumbaugebietes gemäß § 171b Baugesetzbuch (BauGB) für den „östlichen Stadtkern“ von Emmelshausen gefasst. Die Förderperiode des ehemaligen Programms Stadtumbaugebiet West ist nun beendet. Die Stadt hat innerhalb des Förderzeitraums verschiedene Maßnahmen im Stadtumbaugebiet durchgeführt. Beispiele sind die Neugestaltung des Marktplatzes, Abriss von nicht erhaltenswerter Bausubstanz, die neu Strukturierung der Kreisstraße 96 mit Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes sowie die Herstellung neuer Parkflächen. Die Gesamtmaßnahme ist förderrechtlich abzuschließen und die Gebietskulisse aufzuheben.

Der Stadtrat der Stadt Emmelshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.04.2026 die Aufhebung des Stadtumbaugebietes „östlicher Stadtkern“ Emmelshausen beschlossen. Der Beschluss zur Aufhebung wird hiermit bekannt gemacht.

In der nachfolgenden Abbildung ist die Abgrenzung des Stadtumbaugebietes „östlicher Stadtkern“ Emmelshausen dargestellt.

 

Emmelshausen, 21.04.2026 — Volker Bernd,
 — Stadtbürgermeister