Erlass einer Ergänzungssatzung für den Bereich "Friedhofsstraße"
Der Ortsgemeinderat Wiebelsheim beschloss, das Verfahren zum Erlass einer Ergänzungssatzung einzuleiten. Ziel des Verfahrens ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohn- und Bauflächen im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung sowohl unter Berücksichtigung der angrenzenden bestehenden Bebauung und Nutzung als auch einer harmonischen Eingliederung in den Landschaftsraum.
Das Verfahren wird unter der Bezeichnung: Ergänzungssatzung „Friedhofsstraße“ betrieben.
Der vorgesehene Geltungsbereich umfasst die Flächen in der Gemarkung Wiebelsheim, Flur 10, Flurstück 21/2 tlw. und Flur 6, Flurstück 3/12 tlw.
Es wurde dem vorliegenden Entwurf der Ergänzungssatzung (Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung, Fachbeitrag Naturschutz, Bestandsplan) zugestimmt.
Des Weiteren beschloss der Ortsgemeinderat parallel die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen und beauftragte die Verwaltung, die hierfür notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.
Haushaltssatzung 2026
Der Ortsgemeinderat beschloss die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Wiebelsheim für das Haushaltsjahr 2026 mit Ergebnis- und Finanzhaushalt und den Teilhaushalten.