Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
1. Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bickenbach hat in seiner Sitzung am 26.04.2023 den nachstehenden Beschluss gefasst, der gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gegeben wird:
Der Ortsgemeinderat beschließt, das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf der Trift“ einzuleiten. Der vorgesehene Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf der Trift“ betrifft folgende Grundstücke:
Flur 5
Flurstücke: 48/3, 48/4, 48/5, 48/6, 48/7, 48/8, 48/9, 48/10, 48/11, 48/12, 48/13, 48/14, 48/15, 48/16, 48/17, 48/18
Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „1. Änderung des Bebauungsplans „Auf der Trift“.
Außerdem hat der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bickenbach in seiner Sitzung am 26.04.2023 den Planunterlagen (Textfestsetzungen und Begründung) zugestimmt. Des Weiteren wurde beschlossen die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt.
Inhalt dieser Bebauungsplanänderung sind nachstehende Punkte:
| - | Änderung der Dachneigung |
| - | Änderung der Höchstgrenzen der Gebäudehöhen |
2. Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB)
Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 BauGB im sog. Vereinfachten Verfahren durchgeführt. In diesem Verfahren kann auf die zweiteilige Behörden – und Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden. Auch sind bei diesem Verfahren u.a. eine Umweltprüfung, ein Umweltbericht und die Abarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung entbehrlich.
Gemäß dem Ortsgemeinderatsbeschluss vom 26.04.2023 liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der Bebauungsplanänderung „Auf der Trift“ (Begründung und Textfestsetzungen) in der Zeit vom 22.05.2023 bis 23.06.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Henchenstraße 12-14 (Hochhaus) 56281 Emmelshausen, Zimmer 2 in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr sowie donnerstags von 13.45 Uhr bis 18.00 zur Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dieser Bauleitplanung der Ortsgemeinde Bickenbach bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unter den Voraussetzungen der §§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz und 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Unterlagen können Sie auch im Internet unter
http://www.hunsrueckmittelrhein.de/seite436692/bauleitplanung.html
aufrufen.
Außerdem stehen die Unterlagen auf dem Geoportal Rheinland-Pfalz unter der Adresse: www.geoportal.rlp.de (Offenlagen gemäß BauGB) zur Verfügung.