Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Urbar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2025 den nachstehenden Beschluss gefasst, der gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gemacht wird:
Der Ortsgemeinderat Urbar beschließt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lavendelpark“ einzuleiten. der vorgesehene Geltungsbereich umfasst die Flächen in der Gemarkung Urbar, Flur 12, Flurstücke 85 und 74/2.
Planungsziel ist, die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Entwicklung eines Feriengebietes.
Weiterhin hat der Ortsgemeinderat Urbar den nachstehenden Beschluss gefasst, der hiermit bekannt gegeben werden:
Der Ortsgemeinderat Urbar nimmt den Planentwurf an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein wird gebeten, auf der Grundlage des Beschlusses zum Planentwurf eventuell beschlossene Änderungen / Ergänzungen in den Planunterlagen einzufügen und im Anschluss an die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden frühzeitig gemäß § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:
Mit diesem Bauleitplanverfahren beabsichtigt die Ortsgemeinde Urbar die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Errichtung eines Ferienhausgebietes mit Tiny-Häusern zur Vermietung sowie eines Wohnmobilstellplatzes im nördlichen Bereich der Ortsgemeinde.
Der Bebauungsplan kann nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Daher ist in einem parallelen Verfahren eine Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger (Öffentlichkeit) möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplanes für das Neubaugebiet „Lavendelpark“ (Planzeichnung mit Zeichenerklärung, Textfestsetzungen und Begründung) entsprechend dem Beschluss des Ortsgemeinderates vom 17.12.2025 in der Zeit vom 12.01.2026 bis 13.02.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Henchenstraße 12 – 14 (Hochhaus) 56281 Emmelshausen, Zimmer 2, in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13:45 Uhr bis 16:00 Uhr (nach vorheriger Terminvereinbarung) sowie donnerstags von 13:45 Uhr bis 18:00 Uhr zur Einsicht öffentlich aus.
Jeder hat während dieser Zeit die Möglichkeit, sich über die Planungsabsichten der Ortsgemeinde Urbar zu informieren. Gleichzeitig besteht für jede interessierte Person die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.
Die Unterlagen können Sie auch im Internet unter
https://www.hunsrueckmittelrhein.de/rathaus/bauleitplanung
aufrufen.
Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist elektronisch an bauleitplanung@vg-hm.de übermittelt werden oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, vorgebracht werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die zum Bebauungsplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten werden und somit ggfs. personenbezogene Daten soweit diese für das Bebauungsplanverfahren erforderlich sind, dem Ortsgemeinderat und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.