Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes
Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Schwall (1791)
Flur |
Nutzungsart |
Gewann |
Flächengröße |
Flur 3 Nr. 57 |
Landwirtschaftsfläche |
Haselheck |
7.300 qm |
Landwirtschaftliche Betriebe, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieses Amtsblattes bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, schriftlich bekunden.