Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. |
im Ergebnishaushalt |
der Gesamtbetrag der Erträge auf 910.140 € | |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 816.260 € | |
das Jahresergebnis auf 93.880 € | |
2. |
im Finanzhaushalt |
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 78.260 € | |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 204.990 € | |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 544.350 € | |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -339.360 € | |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 261.100 € | |
Kredite zur Aufnahme von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf 345 v.H.
Grundsteuer B auf 465 v.H.
Gewerbesteuer auf 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
für den ersten Hund 40 €/Jahr
für den zweiten Hund 100 €/Jahr
für jeden weiteren Hund 200 €/Jahr
für jeden ersten gefährlichen Hund 300 €/Jahr
für jeden zweiten gefährlichen Hund 500 €/Jahr
für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.000 €/Jahr
Der Stand des Eigenkapitals beträgt
per 31.12.2021 4.341.007,60 €
per 31.12.2022 –voraussichtlich- 4.395.932,60 €
per 31.12.2023 –voraussichtlich- 4.489.812,60 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 € überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Hinweise:
1. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.03.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. |
2. |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 22.05.2023 bis Mittwoch, 31.05.2023 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 209, öffentlich aus. |
3. |
Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemOSatzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Lingerhahn unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. |