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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 20/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

für die Jahre 2023 und 2024 vom 12.05.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2023

2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

275.570 €

262.690 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

275.410 €

236.680 €

der Jahresüberschuss auf

160 €

26.010 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-4.750 €

37.000 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

114.200 €

60.200 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

44.750 €

83.500 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

69.450 €

-23.300 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-64.700 €

-13.700 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

2023

2024

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

345 v. H.

345 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

465 v. H.

465 v. H.

2. Gewerbesteuer

380 v. H.

380 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

a) für den ersten Hund

30,00 €

30,00 €

b) für den zweiten Hund

60,00 €

60,00 €

c) für jeden weiteren Hund

120,00 €

120,00 €

d) für den ersten gefährlichen Hund

300,00 €

300,00 €

e) für den zweiten gefährlichen Hund

500,00 €

500,00 €

f) für jeden weiteren gefährlichen Hund

700,00 €

700,00 €

§ 5

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt

per 31.12.2021  —  1.097.062,79 €

per 31.12.2022 - voraussichtlich -  —  1.087.152,79 €

per 31.12.2023 - voraussichtlich -  —  1.087.312,79 €

§ 6

Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000 € überschritten sind.

§ 7

Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Birkheim, 12.05.2023 (S)
Rainer Retz,
Ortsbürgermeister

Hinweise:

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.03.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

2.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 22.05.2023 bis Mittwoch, 31.05.2023 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 209, öffentlich aus.

3.

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Birkheim unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Birkheim, 12.05.2023
Rainer Retz,
Ortsbürgermeister