Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
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| 2025 | 2026 |
| 1. | im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 410.270 € | 413.380 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 403.590 € | 402.440 € |
| der Jahresergebnis auf | 6.680 € | 10.940 € |
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| 2. | im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 1.310 € | 33.150 € |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 96.870 € | 13.800 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 335.900 € | 1.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -239.030 € | 12.800 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 237.720 € | -45.950 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2025 | 2026 | |
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 345 v.H. | 345 v.H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) | 465 v.H. | 465 v.H. |
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| 2. | Gewerbesteuer | 380 v.H. | 380 v.H. | |
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| 3. | Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden |
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| a) | für den ersten Hund | 40 € | 40 € |
| b) | für den zweiten Hund | 55 € | 55 € |
| c) | für jeden weiteren Hund | 75 € | 75 € |
| d) | für den ersten gefährlichen Hund | 500 € | 500 € |
| e) | für den zweiten gefährlichen Hund | 600 € | 600 € |
| f) | für jeden weiteren gefährlichen Hund | 700 € | 700 € |
Der Stand des Eigenkapitals beträgt
per 31.12.2023 — 1.781.189,95 €
per 31.12.2024 –voraussichtlich- — 1.766.019,95 €
per 31.12.2025 –voraussichtlich- — 1.772.699,95 €
per 31.12.2026 –voraussichtlich- — 1.783.639,95 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 € überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Hinweise:
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.04.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. | |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 19.05.2025 bis Dienstag, 27.05.2025 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 208, öffentlich aus. | |
| 3. | Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO | |
| Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Mermuth unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
| Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. | |