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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 21/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Thörlingen über die1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

über die

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich dem Ortsgemeinderat zuleiten.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 208, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Thörlingen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, oder an Ortsbürgermeister Lukas, oder elektronisch an finanzen@vg-hm.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Thörlingen, 25.05.2023
Jens Lukas,
Ortsbürgermeister