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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 21/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung derHaushaltssatzung der Stadt Emmelshausenfür das Jahr 2023 vom 15.05.2023

Der Stadtrat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 9.033.190 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 9.000.120 €

der Jahresüberschuss auf 33.070 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 91.510 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.846.090 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.396.100 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit 449.990 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit -541.500 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 3.521.500 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 1.800.000 €.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 345 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 465 v.H.

2. Gewerbesteuer 380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

für den ersten Hund 88 €/Jahr

für den zweiten Hund 110 €/Jahr

für jeden weiteren Hund 140 €/Jahr

für den ersten gefährlichen Hund 400 €/Jahr

für den zweiten gefährlichen Hund 800 €/Jahr

für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.200 €/Jahr

§ 5

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt vorläufig 20.543.948,56 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 20.412.028,56 € und zum 31.12.2023 dann 20.445.098,56 €.

§ 6

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 15.000 € überschritten sind.

§ 7

Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Emmelshausen, 15.05.2023
gez. (S)
Andrea Mallmann,
Stadtbürgermeisterin

Hinweise:

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 3 der Haushaltssatzung wurden erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

„Die nach den §§ 95 Abs. 4 und 103 Abs. 2 GemO erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung wird erteilt: Zur Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen (§ 95 Absatz 4 in Verbindung mit § 102 GemO), in Höhe von 1.800.000,-- Euro“.

2.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Dienstag, 30.05.2023, bis Mittwoch, 07.06.2023 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 301, öffentlich aus.

3.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Stadt Emmelshausen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Emmelshausen, 15.05.2023
(S)
gez. Andrea Mallmann,
Stadtbürgermeisterin