Der Stadtrat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 9.033.190 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 9.000.120 €
der Jahresüberschuss auf 33.070 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 91.510 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.846.090 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.396.100 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit 449.990 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit -541.500 €
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 3.521.500 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 1.800.000 €.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 345 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 465 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
für den ersten Hund 88 €/Jahr
für den zweiten Hund 110 €/Jahr
für jeden weiteren Hund 140 €/Jahr
für den ersten gefährlichen Hund 400 €/Jahr
für den zweiten gefährlichen Hund 800 €/Jahr
für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.200 €/Jahr
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt vorläufig 20.543.948,56 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 20.412.028,56 € und zum 31.12.2023 dann 20.445.098,56 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 15.000 € überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Hinweise:
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 3 der Haushaltssatzung wurden erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: |
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| „Die nach den §§ 95 Abs. 4 und 103 Abs. 2 GemO erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung wird erteilt: Zur Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen (§ 95 Absatz 4 in Verbindung mit § 102 GemO), in Höhe von 1.800.000,-- Euro“. |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Dienstag, 30.05.2023, bis Mittwoch, 07.06.2023 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 301, öffentlich aus. |
| 3. | Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn |
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| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
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| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Stadt Emmelshausen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.