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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 21/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Tages der Wahlder/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeistersder Ortsgemeinde Kratzenburgund über die Einreichung von Wahlvorschlägen

I.

Am Sonntag, dem 17.09.2023, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 08.10.2023, durchgeführt.

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen

und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 06.10.2021, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Der Wahlvorschlag bedarf keiner Unterzeichnung durch zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen (Unterstützungsunterschriften), da die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 KWG hiervon befreit sind.

IV.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter

Erster Beigeordneter

Björn Seis

Kirchweg 36 a

56283 Kratzenburg

oder bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein

Rathausstr. 1

56281 Emmelshausen

einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist am Montag, dem 31.07.2023, 18 Uhr.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung gegen Kostenerstattung erhältlich.

Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter und von der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung kostenfrei abgegeben.

Kratzenburg, den 17.05.2023
Björn Seis,
Erster Beigeordneter als Gemeindewahlleiter