Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.409.090 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 1.373.060 €
das Jahresergebnis auf — 36.030 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — -26.560 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 205.350 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 353.850 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -148.500 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 175.060 €
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 690.000 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 €.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) — 345 v. H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) — 465 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer — 380 v. H. | |
| 3. Hundesteuer | |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes | |
| gehalten werden | |
| - | für den ersten Hund — 78 € |
| - | für den zweiten Hund — 102 € |
| - | für jeden weiteren Hund — 132 € |
| jährlich. | |
| Für Hunde nach § 1 Landesgesetz über gefährliche Hunde vom 22.12.2004 wird der Steuersatz pro Hund wie folgt festgesetzt: | |
| - | für den ersten Hund — 300 € |
| - | für den zweiten Hund — 450 € |
| - | für jeden weiteren Hund — 600 € |
| jährlich. | |
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grabbereitungsgebühren | ||
| a) Einzelgrab | ||
| aa) | bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | lt. Rechnung Grabbereiter |
| ab) | ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | lt. Rechnung Grabbereiter |
| b) Doppelgrab | ||
| 1. Grabhälfte | lt. Rechnung Grabbereiter |
| 2. Grabhälfte | lt. Rechnung Grabbereiter |
| c) Urnengrab | ||
| ca) Urnenrasengrab | lt. Rechnung Grabbereiter |
| cb) zusätzlich in einem Sarggrab | lt. Rechnung Grabbereiter |
| d) Wiesengrab | ||
| aa) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | lt. Rechnung Grabbereiter |
| ab) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | lt. Rechnung Grabbereiter |
| 2. Überlassungsgebühr einer Wahlgrabstätte | ||
| a) | Wiesengrab |
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| Einzelgrab incl. Platte ohne Beschriftung — 1.200 € |
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| b) | Urnenstele |
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| Einzelurnenbeisetzung — 1.600 € |
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| 2. Urnenbeisetzung in bereits belegter Stele — 800 € |
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| 3. Grabumrandung | ||
| a) | lfdm Basaltplatten — 36 € |
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| b) | Verlegearbeiten — Gebühr des Unternehmers |
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| 4. Allgemeine Friedhofsunterhaltungsgebühr | ||
| Für die Unterhaltung des Friedhofes einmalig je Grabstelle — 520 € | ||
| Mit der Zahlung der Gebühr ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr für die Ruhezeit abgegolten. | ||
| 5. Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle (einschließlich Gedenkfeier) | ||
| Für die Benutzung werden erhoben | ||
| a) | für die ersten 3 Tage pro Tag — 20 € |
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| b) | für jeden weiteren angefangenen Tag — 5 € |
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| c) | Reinigungsgebühren entsprechend Aufwand. |
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6. Sondergebühr für die Benutzung der Leichenhalle (einschließlich Gedenkfeier)
Bei Bestattungen von Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes nicht in Laudert polizeilich gemeldet waren aber nach Zustimmung des Ortsgemeinderates auf dem Friedhof in Laudert beigesetzt werden, ist mit dem (den) Nutzungsberechtigten zusätzlich zu den Gebühren ein privatrechtliches Entgelt von 250 € zu vereinbaren. Dieses Entgelt entfällt bei solchen Personen, die in den letzten 15 Jahren in Laudert polizeilich gemeldet waren.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 5.302.490,07 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 5.202.660,07 € und zum 31.12.2023 voraussichtlich 5.238.690,07 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000 € überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Hinweise:
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.04.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Dienstag, 30.05.2023 bis Mittwoch, 07.06.2023 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 301, öffentlich aus. |
| 3. | Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn |
| 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung, der Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
| 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Laudert unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.