Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 869.690 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 932.860 €
das Jahresergebnis auf — -63.170 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — -25.820 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 33.500 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 27.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — 6.500 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 19.320 €
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) — 385 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) — 495 v.H.
2. Gewerbesteuer — 390 v.H.
Die Steuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
für den ersten Hund — 80 €/Jahr
für den zweiten Hund — 110 €/Jahr
für jeden weiteren Hund — 150 €/Jahr
für den ersten gefährlichen Hund — 300 €/Jahr
für den zweiten gefährlichen Hund — 480 €/Jahr
für jeden weiteren gefährlichen Hund — 720 €/Jahr
Der Stand des Eigenkapitals beträgt
per 31.12.2021 — 3.430.177,66 €
per 31.12.2022 - voraussichtlich - — 3.373.907,66 €
per 31.12.2023 - voraussichtlich - — 3.310.737,66 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 € überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
| Hinweise: | |
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltsatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.04.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Dienstag, 30.05.2023, bis Mittwoch, 07.06.2023, während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 208, öffentlich aus. |
| 3. | Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO |
| Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn |
| 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Niederburg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
| Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. |