Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 2023 | 2024 |
| 1. im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 233.150 € | 213.850 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 320.130 € | 223.500 € |
| der Jahresergebnis auf | -86.980 € | -9.650 € |
| 2. im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -85.460 € | 190 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 60.000 € | 10.500 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 142.000 € | 37.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -82.000 € | -26.500 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 167.460 € | 26.310 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2023 | 2024 |
| 1. Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 345 v.H. | 345 v.H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) | 465 v.H. | 465 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | 380 v.H. | 380 v.H. |
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| a) | für den ersten Hund | 42 € | 42 € |
| b) | für den zweiten Hund | 102 € | 102 € |
| c) | für jeden weiteren Hund | 204 € | 204 € |
| d) | für den ersten gefährlichen Hund | 500 € | 500 € |
| e) | für den zweiten gefährlichen Hund | 750 € | 750 € |
| f) | für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.000 € | 1.000 € |
| Der Stand des Eigenkapitals beträgt | |
| per 31.12.2021 | 1.006.002,35 € |
| per 31.12.2022 –voraussichtlich- | 1.010.402,35 € |
| per 31.12.2023 –voraussichtlich- | 923.422,35 € |
| per 31.12.2024 –voraussichtlich- | 913.772,35 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 € überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Hinweise:
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.04.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Dienstag, 30.05.2023 bis Mittwoch, 07.06.2023 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 208, öffentlich aus. |
| 3. | Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO |
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| Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn |
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| 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
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| 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Maisborn unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.