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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 21/2023
Amtlicher Teil
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Kommunale Klärschlammverwertung Rhein-Hunsrück-Kreis Beschluss über den Wirtschaftsplan der Kommunalen Klärschlammverwertung Rhein-Hunsrück-Kreis – Anstalt öffentlichen Rechts (KK RHK AöR)

Beschluss über den Wirtschaftsplan der Kommunalen Klärschlammverwertung Rhein-Hunsrück-Kreis – Anstalt öffentlichen Rechts (KK RHK AöR)

Der Verwaltungsrat der Kommunalen Klärschlammverwertung Rhein-Hunsrück-Kreis – Anstalt öffentlichenRechts (KK RHK AöR) hat in der konstituierenden Sitzung vom 04.05.2023 gemäß § 33 der Eigenbetriebs-und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) den Wirtschaftsplan für die Jahre 2023 und 2024 beschlossen, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

Der Wirtschaftsplan für die Jahre

2023

2024

wird wie folgt festgesetzt:

1. Erfolgsplan

in den Erträgen auf

659.300,00 €

1.271.900,00 €

in den Aufwendungen auf

659.300,00 €

1.271.900,00 €

so dass sich ein

Jahresergebnis von

0,00 €

0,00 €

errechnet.

2. Vermögens- und Finanzplan

in den Einnahmen auf

660.800,00 €

1.321.900,00 €

in den Ausgaben auf

660.800,00 €

1.321.900,00 €

3. Gesamtbetrag der Kredite

0,00 €

0,00 €

Simmern, 15.05.2023
Michael Boos, Vorsitzender des Verwaltungsrates