Die Verbandsgemeindekasse Hunsrück-Mittelrhein macht darauf aufmerksam, dass am 15. Mai 2024 folgende Abgaben fällig waren:
| Grundsteuer | II. Quartal 2024 |
| Hundesteuer | II. Quartal 2024 |
| Gewerbesteuer | II. Quartal 2024 |
| Abwasser | II. Quartal 2024 |
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt. Sie werden aufgefordert, die offenstehenden Beträge umgehend an die Verbandsgemeindekasse Hunsrück-Mittelrhein zu überweisen.
Ansonsten werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976, § 240, folgender Säumniszuschlag erhoben:
für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage
ab gerechnet 1 von Hundert des
auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.