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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 21/2024
Amtlicher Teil
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Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen im Industriegebiet Halsenbach im Zuge des Ausbaus der Industriestraße am Dienstag, 28. Mai 2024

Vollzug der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein vom 08.07.2020 – AEntwS –

Die Verbandsgemeindewerke Hunsrück-Mittelrhein werden am Dienstag, 28.05.2024, eine Überprüfung des ordnungsgemäßen Anschlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen vornehmen. Das Industriegebiet entwässert im Trennsystem. D.h. auf jedem Grundstück ist ein Schmutzwasser- und ein Regenwasserhausanschluss herausgelegt.

Grund der Überprüfung sind erhöhte Wassermengen im Schmutzwasserkanal bei Trockenwetter, die auf einen oder mehrere Fehlanschlüsse von Regenwasser hindeuten.

Nach § 17 der AEntwS sind die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke berechtigt, die Abwasseranlagen auf den Grundstücken zu überprüfen. Den damit beauftragten Personen ist zu allen Teilen der Anlagen Zutritt zu gewähren. Grundstückeigentümer und Besitzer sind verpflichtet, die Ermittlungen und Überprüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückeigentümer unverzüglich zu beseitigen.

Ein genauer Zeitpunkt der jeweiligen Grundstücksüberprüfung kann wegen der Anzahl der Anschlüsse nicht mitgeteilt werden. Vorgesehen ist die Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen ab 09:00 Uhr. Ein ungehinderter Zutritt auf die Grundstücke bitten wir zu gewährleisten. Kontrollschächte sind sichtbar freizulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Abwasserwerk