Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
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| 2025 | 2026 |
| 1. | im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.297.810 € | 1.002.370 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.287.680 € | 955.730 € |
| der Jahresergebnis auf | 10.130 € | 46.640 € |
| 2. | im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -229.820 € | 104.600 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 33.750 € | 0 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 316.430 € | 609.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -282.680 € | -609.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 512.500 € | 504.400 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen, wird festgesetzt auf 700.000 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 €.
Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2025 | 2026 |
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 345 v. H. | 345 v. H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) | 465 v. H. | 465 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 380 v. H. | 380. v. H. |
| 3. | Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| a) | für den ersten Hund | 24 € | 24 € |
| b) | für den zweiten Hund | 48 € | 48 € |
| c) | für jeden weiteren Hund | 60 € | 60 € |
| d) | für den ersten gefährlichen Hund | 500 € | 500 € |
| e) | für den zweiten gefährlichen Hund | 750 € | 750 € |
| f) | für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.000 € | 1.000 € |
Der Stand des Eigenkapitals beträgt
| per 31.12.2023 | 5.509.661,63 € |
| per 31.12.2024 -voraussichtlich- | 5.512.531,63 € |
| per 31.12.2025 -voraussichtlich- | 5.522.661,63 € |
| per 31.12.2026 -voraussichtlich- | 5.569.301,63 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 € überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Bickenbach, den 13.05.2025
(S)
Hinweise:
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.04.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 26.05.2025 bis Mittwoch, 04.06.2025 während den Dienststunden bei der Verbands-gemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 205, öffentlich aus. |
| 3. | Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. |
Bickenbach, den 13.05.2025