Der Stadtrat nahm das Vertragsende des Strom-Konzessionsvertrages zum 31.12.2029 zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die Bekanntmachung des Vertragsendes im Bundesanzeiger anzuzeigen und gleichzeitig die Westenergie AG darüber zu informieren.
Der Stadtrat beschloss eine kurzfristige Lösung zur Anschaffung der Geräte. Hierbei soll um Sponsoren geworben werden, um den Kauf in einem angemessenen finanziellen Rahmen zu halten.
Auf die Anschaffung einer Standuhr im Park wurde aktuell verzichtet. Der Stadtrat sprach sich dafür aus, diese Entscheidung im Zusammenhang mit der geplanten Neugestaltung des Parks weiter zu verfolgen.
Aufgrund der neuen Regelung der RheinHunsrück Entsorgung, ab sofort keinen Rasenschnitt und keine Gartenabfälle mehr auf dem Strauchschnittplatz ablagern zu dürfen, sah die Stadt Emmelshausen großen Handlungsbedarf, die aktuelle Situation zeitnah zu entschärfen.
Mehrheitlich beschloß der Stadtrat, probeweise bis Oktober einen Grünschnitt-container am Strauchschnittplatz aufzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, den Container ausschließlich für Grünschnitt zu nutzen und Abfälle ordnungsgemäß im Container zu entsorgen. Dies ist zunächst eine kurzfristige Lösung, die nach Ablauf der Probezeit durch eine dauerhafte Regelung ersetzt wird.
Das Land Rheinland-Pfalz hat das Bestattungsgesetz grundlegend überarbeitet. Die bisherige Friedhofssatzung der Stadt Emmelshausen basierte auf der alten Rechtslage und musste daher angepasst werden. Der Stadtrat beschloß mit großer Mehrheit die neue Friedhofssatzung.
Auf die gesonderte Bekanntmachung der Neufassung der Friedhofssatzung wird verwiesen.
Aufgrund der Neufassung der Friedhofssatzung sowie der damit einhergehenden Änderungen und der Neufassung der Grabarten wurde die Friedhofsgebührensatzung entsprechend angepasst. Im Zuge dieser Überarbeitung erfolgt zudem eine Anpassung der Gebührensätze.
Der Stadtrat beschloß die neue Friedhofsgebührensatzung in der aktuellen Fassung.
Auf die gesonderte Bekanntmachung der Neufassung der Friedhofsgebühren-ordnung wird verwiesen.
Zukünftig können nach dem Bestattungsgesetz auch Angehörige in gerader Linie (z.B. Kinder, Eltern) oder Verwandte bis zum zweiten Grad der Seitenlinie (z.B. Geschwister) auf dem Friedhof in Liesenfeld bestattet werden. Dies gilt auch dann, wenn diese selbst nicht in der der Stadt gewohnt haben.
Darüber hinaus beschloß der Stadtrat, dass auch ortsfremde Personen ohne direkten Verwandtschaftsbezug die Möglichkeit erhalten, auf dem Friedhof bestattet zu werden. Diese gilt jedoch nicht für alle Grabarten.
Für die Grabstätte wird ein Zuschlag von 50 % auf die in der Friedhofsgebührensatzung festgesetzten Gebühren bezahlt.
Auf die gesonderte Bekanntmachung zur Beisetzung von ortsfremden Personen auf dem Friedhof im Ortsteil Liesenfeld wird verwiesen.
Der Stadtrat befürwortete die vorgestellte Ein-Gebäude-Lösung im Park (Eisdiele, Biergarten und Toilettenanlagen). Auf Basis der vorgestellten Konzeption sollen Fördergelder generiert werden.
Der Stadtrat votierte gegen den Planungsentwurf eines Investors für einen Hotel- und Wohnkomplex am Marktplatz.
Das Grundstück soll nun intensiv und vielfältig beworben werden.
| - | Der Haushalt der Stadt Emmelshausen wurde durch die Kreisverwaltung genehmigt. |
| - | Das Dach des Stierstalls und der Friedhofshalle wurden repariert. |
| - | Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen im Stadtgebiet, vor allem in der Rhein-Mosel-Straße im Ortsteil Liesenfeld. Der Verbandsbürgermeister sowie der Stadtbürgermeister werden hierzu Kontakt mit der zuständigen Polizeidienststelle in Boppard aufnehmen. |
• Montag, 22.06.2026