über die
1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022/2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022/2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen werde ich bis zum 02.06.2023 dem Ortsgemeinderat zuleiten.
| 1. | Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022/2023 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Zimmer 301, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner von Hungenroth haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022/2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an finanzen@vg-hm.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |