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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 22/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hungenroth über die1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022/2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

über die

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022/2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022/2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen werde ich bis zum 02.06.2023 dem Ortsgemeinderat zuleiten.

1.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022/2023 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Zimmer 301, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Hungenroth haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022/2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an finanzen@vg-hm.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Hungenroth, 19.05.2023
gez. (S)
Alexander Wehr,
Ortsbürgermeister