Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 22/2023
Amtlicher Teil
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Verbandsgemeindewerke Hunsrück-Mittelrhein informieren
Eine Toilette ist kein Abfalleimer
- Feucht- und Reinigungstücher fürs Baby, das Gesicht oder für die Badreinigung: Für jede Situation gibt es Feucht- und Reinigungstücher. Da sie so praktisch sind, verdrängen sie oft in Haushalten den Waschlappen und das Putztuch. Aus Umweltgründen fatal. Zu einem Problem werden sie auch, wenn man sie nach der Benutzung in die Toilette wirft. Dass Feuchttücher eigentlich in den Müll gehören, wissen viele Menschen nicht, denn sie bestehen aus Kunststofffasern und sind sehr reißfest. Sie bilden im Abwasser lange feste Klumpen, die Pumpen, aber auch Ihren Hausanschluss blockieren. Im Gegensatz zu Toilettenpapier lösen sich diese Tücher auch nach langer Zeit im Wasser nicht auf. Gleiches gilt für Hygieneartikel wie Binden, Tampons, Slipeinlagen, Kondome, Wattestäbchen und –pads.
- Zigarettenkippen und Katzenstreu sind ebenfalls Abfall, sie dürfen daher nicht durch die Toilette beseitigt werden, sondern müssen in die Restmülltonne.
- Speisereste gehören nicht ins Abwasser, sondern in die Biomülltonne. Sie erhöhen sonst den Nährstoffgehalt des Abwassers und damit auch den Aufwand für die Abwasserreinigung. Außerdem vergrößern sie die Gefahr einer Verstopfung Ihres Hausanschlusses. Nahrungsreste locken Ratten an.
- Auf keinen Fall sollten Medikamente (flüssig oder in Tablettenform) durch das Spülbecken oder die Toilette beseitigt werden. Sie können in den Kläranlagen erhebliche Störungen verursachen. Nicht mehr brauchbare Medikamente sind Sondermüll und sollten zum Beispiel an die Apotheken zurückgegeben werden.
- Wassergefährdende Stoffe wie Farben, Lacke und organische Lösemittel dürfen ebenso wenig in das Abwasser gelangen. Dies gilt auch für Lackfarben auf Wasserbasis. Auch Lacke, die ein Umweltzeichen tragen, dürfen nicht ins Abwasser geschüttet werden und verunreinigte Pinsel dürfen nicht im Spülbecken ausgewaschen werden. Farb- und Lösemittelreste sollten bei den Problemmüllsammlungen abgegeben werden.
- Speiseöle und Frittierfette gehören nicht ins Abwasser, sondern als Abfall in die Restmülltonne (aber nur in kl. Mengen aus Privathaushalten und nur in festen Behältnissen).
- Öl und Wasser vertragen sich nicht. 1 Liter Öl kann 1 Million Liter Wasser ungenießbar machen. Das trifft übrigens nicht nur auf Motorenöle zu, sondern auch u.a. auf Speiseöle und Frittierfette. Motorenöle gehören nach Gebrauch in die Altöl-Sammelstellen, die sie kostenlos entgegennehmen und umweltschonend verwerten.
- Mörtel und Zement verengen und verstopfen ebenfalls die Abwasserrohre. Bei der Reinigung von Handwerksgeräten ist darauf zu achten.
Außerdem: Desinfektionsmittel und andere Chemikalien (z.B. WC-Steine, Rohrreiniger) töten wichtige Mikroorganismen, die in Kläranlagen zum Abbau von Verunreinigungen benötigt werden. Toiletten lassen sich auch mit Essig oder Zitronensäure reinigen, Verstopfungen kann man mit einer Mischung aus Backpulver und Essig oder mit der Saugglocke zu Leibe rücken. Nicht zuletzt gelangen Mikroplastik und Chemikalien über die Gewässer in die Nahrungskette.
Umdenken: Gewässerschutz beginnt bei der Zurückhaltung von Schadstoffen aus dem Abwasser bei jedem Einzelnen selbst im Haushalt. Schonen Sie die Umwelt und die Gewässer und nehmen Sie Rücksicht auf die Mitarbeiter des Abwasserwerks.
Ihr Ansprechpartner: Christopher Beres
Verbandsgemeindewerke Hunsrück-Mittelrhein
(06747/121-133), Zimmer 210
E-Mail: c.beres@vg-hm.de