| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich der Verbandsversammlung zuleiten.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, Emmelshausen, Zimmer 301, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, oder elektronisch an finanzen@vg-hm.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |