Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.312.650 € |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.309.570 € |
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| der Jahresüberschuss auf | 3.080 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 30.030 € |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 7.620 € |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 31.120 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen |
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| aus Investitionstätigkeit auf | - 23.500 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen |
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| aus Finanzierungstätigkeit auf | -6.530 € |
Kredite zur Aufnahme von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | ||
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| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 345 v. H. |
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| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) | 465 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer | 380 v. H. | |
| 3. Hundesteuer | ||
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
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| a) für den ersten Hund | 66 € |
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| b) für den zweiten Hund | 102 € |
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| c) für jeden weiteren Hund | 132 € |
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| d) für den ersten gefährlichen Hund | 360 € |
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| e) für den zweiten gefährlichen Hund | 480 € |
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| f) für jeden weiteren gefährlichen Hund | 600 € |
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| jährlich. |
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Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 4.386.861,50 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 4.550.920,50 €, zum 31.12.2023 noch 4.580.760,50 € und zum 31.12.2024 noch 4.583.840,50 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000 € überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Hinweise:
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15.05.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 03.06.2024 bis Dienstag, den 11.06.2024 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Zimmer 208, öffentlich aus. |
| 3. | Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO |
| Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn |
| 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Damscheid unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
| Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. |