a) Forstzweckverband Emmelshausen,
b) Forstzweckverband St. Goar-Oberwesel,
c) Waldzweckverband „Der Scheid“,
d) Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein sowie
e) Zweckverband Kindertagesstätte Wiebelsheim
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Rhein-Hunsrück-Kreises hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung der vorstehenden Zweckverbände geprüft. Die Prüfung erfolgte – beschränkt auf Stichproben - im Jahr 2023 und erstreckte sich auf die Jahre 2018 bis 2023 bzw. im Falle des Zweckverbandes Kindertagesstätte Wiebelsheim auf die Jahre 2021 bis 2023.
Gemäß § 33 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) werden die Verbandsvorsteher die Verbandsversammlungen in den nächsten öffentlichen Sitzungen über die Ergebnisse der überörtlichen Prüfungen unterrichten.
Die Prüfungsmitteilungen des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes und die Stellungnahmen der Verbandsgemeindeverwaltung hierzu liegen gemäß § 110 Absatz 6 GemO in Verbindung mit § 7 Absatz 1 KomZG in der Zeit vom 03.06.2024 bis 11.06.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1 (Zimmer 202), öffentlich aus.