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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 22/2024
Amtlicher Teil
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Zweckverbände in der VG Emmelshausen

folgender Zweckverbände:

a) Forstzweckverband Emmelshausen,

b) Forstzweckverband St. Goar-Oberwesel,

c) Waldzweckverband „Der Scheid“,

d) Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein sowie

e) Zweckverband Kindertagesstätte Wiebelsheim

Überörtliche Prüfung; Öffentliche Auslegung der Prüfungsmitteilungen und der Stellungnahme der Verwaltung

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Rhein-Hunsrück-Kreises hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung der vorstehenden Zweckverbände geprüft. Die Prüfung erfolgte – beschränkt auf Stichproben - im Jahr 2023 und erstreckte sich auf die Jahre 2018 bis 2023 bzw. im Falle des Zweckverbandes Kindertagesstätte Wiebelsheim auf die Jahre 2021 bis 2023.

Gemäß § 33 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) werden die Verbandsvorsteher die Verbandsversammlungen in den nächsten öffentlichen Sitzungen über die Ergebnisse der überörtlichen Prüfungen unterrichten.

Die Prüfungsmitteilungen des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes und die Stellungnahmen der Verbandsgemeindeverwaltung hierzu liegen gemäß § 110 Absatz 6 GemO in Verbindung mit § 7 Absatz 1 KomZG in der Zeit vom 03.06.2024 bis 11.06.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1 (Zimmer 202), öffentlich aus.

Emmelshausen, 21.05.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein
gez. Peter Unkel, Bürgermeister