Die Mitglieder des Bau-, Planungs- Umwelt- und Werksausschusses (BPUWA) der Verbandsgemeinde Hunsrück Mittelrhein traten am 22. Mai 2023 unter dem Vorsitz von Bürgermeister Peter Unkel zu einer weiteren Sitzung zusammen.
Im öffentlichen Teil der Sitzung kamen folgende Punkte zur Beratung und Beschlussfassung:
Erneuerung der maschinellen Ausrüstung in der Pumpstation II "Kernstadt" in Sankt Goar; Vorstellung der Entwurfsplanung
Der Vorsitzende erläuterte die Beschlussvorlage. Frau Merkel vom beauftragten Ingenieurbüro DAR Wiesbaden stellte die Ergebnisse der Entwurfsplanung vor.
Die Ausschreibung könnte bis Ende 2023 erfolgen. Aufgrund der langen Lieferzeiten der Maschinen, aber auch der Elektrotechnik von derzeit bis zu 1 Jahr ist aktuell von einer baulichen Realisierung im Jahr 2025 auszugehen. Die reinen Baukosten lassen sich aktuell auf rd. 1,077 Mio € brutto abschätzen. Fragen aus der Mitte des Ausschusses wurden beantwortet.
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Werksausschuss nahm die Ergebnisse der vorgestellten Entwurfsplanung zur Kenntnis und beschloss einstimmig, dass die weiteren Planungsschritte auf dieser Basis zur Realisierung der maschinellen Ausrüstung in der Pumpstation II „Kernstadt“ in Sankt Goar fortgeführt werden.
Kalkulation der einmaligen Beiträge und der Investitionskostenanteile Straßenoberflächenentwässerung für die Einrichtung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke Hunsrück-Mittelrhein – Vorberatung
Bürgermeister Peter Unkel erläuterte die Beschlussvorlage und übergab das Wort an Frau Cleer. Die Werkleiterin erläuterte den weiteren Inhalt. Fragen aus der Mitte des Ausschusses wurden beantwortet.
Im Einklang mit den Ergebnissen der vorliegenden Aufwandsrechnung empfahl der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Werksausschuss der Verbandsgemeinde Hunsrück Mittelrhein dem Verbandsgemeinderat einstimmig, die nachfolgenden Einmalbeiträge und Kostenanteile der Straßenoberflächenentwässerung des Eigenbetriebs “Verbandsgemeindewerke Hunsrück-Mittelrhein“ wie folgt zu beschließen:
| a) | Die Verbandsgemeindewerke Hunsrück-Mittelrhein erheben neben den laufenden Entgelten für ihren Betriebszweig der Abwasserentsorgung |
| - Einmalige Beiträge für die auf das Schmutz- und Niederschlagswasser entfallenden Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung (einmalige Beiträge gemäß §§ 2 ff der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) sowie |
| - Einmalige Investitionskostenanteile und laufende Kostenanteile für die Straßenoberflächenentwässerung der Gemeindestraßen (künftig §§ 16 ff der Verträge zwischen den Städten/Gemeinden und Verbandsgemeindewerken) |
Einmalige Beiträge
| Kanalbaubeitrag Schmutzwasser je m² gewichtete Grundstücksfläche | 4,70 * Euro |
| Kanalbaubeitrag Niederschlagswasser je m² zulässiger Abflussfläche | 11,10 * Euro |
* Die ermittelten Beitragssätze (Einmalbeiträge) für die auf das Schmutz- und Niederschlagswasser entfallenden Kostenanteile werden zu 100 v. H. (Ausschöpfungsgrad) erhoben.
Kostenanteile für die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen
| Investitionskostenanteil für die erstmalige Herstellung je m² zu entwässernder Verkehrsfläche | 18,72 Euro |
| Investitionskostenanteil für die Erneuerung in geschlossener Bauweise je m² zu entwässernder Verkehrsfläche | 9,11 Euro |
| Investitionskostenanteil für die Erneuerung in offener Bauweise je m² zu entwässernder Verkehrsfläche | 28,56 Euro |
| Laufender Kostenanteil je m² zu entwässernder Verkehrsfläche | 0,65 Euro |
| b) | Die endgültige Beschlussfassung über die Gebühren, Beiträge und Kostenanteile der Straßenoberflächenentwässerung erfolgt im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein. |
| c) | Die Verwaltung wird beauftragt, Art, Umfang und Kosten der Straßenoberflächenentwässerung mit den Gemeinden neu zu regeln und hierzu dem Bau-, Planungs-, Umwelt- und Werksausschuss der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein ein Vertragsmuster in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. |
Kommunale Klärschlammverwertung Rhein-Hunsrück-Kreis Anstalt des öffentlichen Rechts (KK RHK AöR); Geschäftsbesorgungsvertrag und Umsetzungsvereinbarung
Der Vorsitzende erläuterte die Beschlussvorlage. Weitere Details und Fragen wurden im Ausschuss besprochen und diskutiert.
Der Werksausschuss nahm die angefügten Entwürfe des Geschäftsbesorgungsvertrags sowie der Umsetzungsvereinbarung zwischen den Verbandsgemeindewerken Hunsrück-Mittelrhein und der Klärschlammverwertung Rhein-Hunsrück-Kreis Anstalt öffentlichen Rechts (KK RHK AöR) zur Kenntnis und stimmte dem Abschluss der Verträge grundsätzlich einstimmig zu. Die Werkleitung wird ermächtigt, die Vertragsentwürfe individuell anzupassen und abzuschließen.
Teilnahme an der Sonder-Bündelausschreibung Strom 2024/25
Bürgermeister Peter Unkel erläuterte die Beschlussvorlage. Fragen aus der Mitte des Ausschusses wurden beantwortet. Nach Beratung fasste der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:
| 1. | Die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH wird zur Kenntnis genommen. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung für die Verbandsgemeindewerke ab 01.01.2024 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium wird bevollmächtigt, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindewerke vorzunehmen. |
| 4. | Die Verbandsgemeinde und die Verbandsgemeindewerke verpflichten sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichten sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll nach folgenden Maßgaben erfolgen: Ökostrom ohne Neuanlagenquote für alle Abnahmestellen (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium: Angebotspreis). |
Teilnahme an der Sonder-Bündelausschreibung Erdgas 2024/25
Auch zu diesem Punkt erläuterte der Vorsitzende die Beschlussvorlage. Nach Beratung fasste der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:
| 1. | Die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH wird zur Kenntnis genommen. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung für die Verbandsgemeindewerke ab 01.01.2024 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium wird bevollmächtigt, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindewerke vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis. |
| 4. | Die Verbandsgemeinde und die Verbandsgemeindewerke verpflichten sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichten sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll nach folgenden Maßgaben erfolgen: Bioerdgas mit 10% Biogasanteil für alle Abnahmestellen. |
Im nichtöffentlichen Teil wurde kamen folgende Punkte zur Beratung und Beschlussfassung:
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Sondereinleitervertrages
Bürgermeister Peter Unkel erläuterte die Beschlussvorlage der Verwaltung. Nach Erörterung beschloss der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig dem Abschluss eines Sondereinleitervertrages zuzustimmen.
Personalangelegenheiten
Nach Erläuterung durch den Vorsitzenden stimmte der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Werksausschuss den vorgesehenen Personalentscheidungen einstimmig zu.