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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 23/2023
Amtlicher Teil
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Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Werden Sie Jugendschöffin oder Jugendschöffe!

Werden Sie Jugendschöffin oder Jugendschöffe!

Das Jugendamt des Rhein-Hunsrück-Kreises sucht für die Amtszeit 2024 bis 2028 noch Jugendschöffinnen und Jugendschöffen mit Wohnsitz im Rhein-Hunsrück-Kreis. Interessierte Personen müssen sich schriftlich bewerben und vom Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 21. Juni 2023 als Wahlvorschlag angenommen werden. Die Wahl selbst erfolgt durch die Jugendschöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten Simmern und St. Goar.

Im zentralen Schöffenportal https://www.schoeffenwahl.de sind alle notwendigen Informationen zu diesem wichtigen Ehrenamt, die Voraussetzungen für eine Bewerbung und die notwendigen Formulare zusammengestellt. Achten Sie bitte darauf, das Formular für die Jugendschöffenwahl zu verwenden. Auskünfte zur Jugendschöffenwahl erteilt der Leiter des Jugendamtes, Herr Markus Rüdesheim, Telefon 06761 82-500. Die unterschriebene Bewerbung bitte bis zum 16. Juni 2023 per E-Mail an mruedesheim@rheinhunsrueck.de senden oder per Briefpost an die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Jugendamt, Ludwigstraße 3-5, 55649 Simmern.