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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
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Perscheid

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2024

2025

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

575.560 €

603.920 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

769.690 €

608.540 €

der Jahresfehlbetrag auf

194.130 €

4.620 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-159.230 €

30.390 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0 €

0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

95.930 €

69.670 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-95.930 €

-69.670 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

255.160 €

39.280 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2024

2025

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

345 v.H.

345 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

465 v.H.

465 v.H.

2. Gewerbesteuer

380 v.H.

380 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

a) für den ersten Hund

75 €

75 €

b) für den zweiten Hund

100 €

100 €

c) für jeden weiteren Hund

125 €

125 €

4. Die Hundesteuer beträgt für Hunde gem. § 5 Absatz 2 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 20.07.2020, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

a) für den ersten gefährlichen Hund

300 €

300 €

b) für den zweiten gefährlichen Hund

450 €

450 €

c) für jeden weiteren gefährlichen Hund

600 €

600 €

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt

per 31.12.2022

3.052.642,06 €

per 31.12.2023 -voraussichtlich-

2.860.172,06 €

per 31.12.2024 -voraussichtlich-

2.666.042,06 €

per 31.12.2025 -voraussichtlich-

2.661.422,06 €

§ 7

Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000 € überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Perscheid, den 29.05.2024
(S)
Kurt Müller,
Ortsbürgermeister

Hinweise:

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.05.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

2.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 10.06.2024 bis Dienstag, 18.06.2024 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 209, öffentlich aus.

3.

Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Perscheid unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Perscheid, den 29.05.2024
Kurt Müller
Ortsbürgermeister