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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
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Werlau

Im Januar dieses Jahres habe ich in den Veröffentlichungen auf den Rückschnitt von Bäumen und Hecken vor der Schutzfrist ab dem 1. März hingewiesen. Erfreulicherweise nehmen die allermeisten Einwohner vorbildlich an den rechtzeitigen Rückschnitt vor. Das aktuelle Foto zeigt beispielhaft, dass einige bereits längere Zeit den erforderlichen Rückschnitt ausgelassen haben. Auch jetzt ist ein Rückschnitt von Gehölzen nicht nur möglich, sondern mancherorts sogar erforderlich. Hiermit bitte ich alle Anlieger von öffentlichen Straßen und Wege auf einen ausreichenden Rückschnitt von Hecken und Bäumen zu achten und notwendige Rückschnitte auch jetzt vorzunehmen. Dabei erinnere ich auch an die Reinigungspflicht von Straßen und Gehwege entsprechend der städtischen Straßenreinigungssatzung (https://www.hunsrueckmittelrhein.de/rathaus/ortsrecht-satzungen/sankt-goar/strassenreinigungssatzung.pdf?cid=dqp). Auch insoweit werde ich regelmäßig angesprochen und darum gebeten, auf die Reinigung hinzuweisen.

Dieter Langenbach, Ortsvorsteher