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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil
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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Niederburg vom 28.05.2025

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.03.2025 aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 28.06.2019 beschlossen, die hiermit bekanntgemacht:

Artikel 1 - Inhalt der Änderungen

1. § 2 wird wie folgt neu gefasst:

§ 2 Bildung von Ausschüssen

(1) Der Gemeinderat bildet einen Rechnungsprüfungsausschuss.

(2) Der Rechnungsprüfungsausschuss hat drei Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.

(3) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden nach § 45 GemO aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt.

2. § 3 wird wie folgt geändert:

In § 3 Satz 1 wird die Nr. 2 (Zustimmung gemäß §§ 19 und 20 GastVO) ersatzlos gestrichen.

Artikel 2 - Inkrafttreten der Änderungssatzung

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Hauptsatzung vom 28.06.2019 bleiben unberührt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Niederburg, 28.05.2025 — gez. Jörg Oppenhäuser,
Ortsbürgermeister, Dienstsiegel

Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn:

1.

die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Niederburg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jemand diese Verletzung geltend machen.

Niederburg, 28.05.2025 — gez. Jörg Oppenhäuser,
Ortsgemeinde Niederburg — Ortsbürgermeister