Für den Ausbau der Gemeindestraßen „Ahornweg und Lindenstraße“ entstehen der Ortsgemeinde Mermuth Kosten, für die gemäß § 1 der Beitragssatzung Verkehrsanlagen -wiederkehrende Beiträge- der Ortsgemeinde Mermuth wiederkehrende Ausbaubeiträge zu erheben sind.
Im Kalenderjahr 2025 sind für die vorgenannte Ausbaumaßnahme beitragsfähige Kosten in Höhe von 199.876,28 € angefallen, die nunmehr mit Anrechnung der bereits im vergangenen Jahr angeforderten Vorausleistung zur Abrechnung kommen.
Nach Abzug des Gemeindeanteils (40%) und unter Berücksichtigung aller beitragspflichtigen Grundstücke der Abrechnungseinheit Mermuth ergibt sich für die Abrechnung 2025 eine Beitragsbelastung von ca. 0,05 € je Quadratmeter beitragspflichtiger Grundstücksfläche.
In den nächsten Tagen wird die Verwaltung die Bescheide zur Abrechnung des Jahres 2025 versenden.