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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 24/2023
Amtlicher Teil
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Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Neubaugebiet „Auf dem Bayerwegflur, 2. BA“; Ortsgemeinde Leiningen

Frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Öffentlichkeit) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Leiningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.10.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Auf der Bayerwegflur, 2. BA“ aufzustellen. Dieser Beschluss wurde am 01.12.2022 öffentlich bekannt gemacht.

Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:

Der Geltungsbereich erstreckt sich über folgende Grundstücke:

Gemarkung Leiningen, Flur 5, Flurstücke 321, 90/4, 317/1 tlw. und 302/6 tlw.

Mit diesem Bauleitplanverfahren möchte die Ortsgemeinde Leiningen den 2. Bauabschnitt für den Bebauungsplan „Auf der Bayerwegflur“ realisieren, um den Bedarf an Wohnflächen zu decken.

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Das Bauleitplanverfahren soll im vorliegenden Fall im sog. beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt werden. Der Gesetzgeber hat hiermit den Gemeinden die Möglichkeit geschaffen, kleinere, an die Ortslage angrenzende Neubaugebiete zu schaffen.

Am 23.05.2023 hat der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Leiningen den Planentwurf beraten und beschlossen, auf dieser Grundlage die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger (Öffentlichkeit) möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplanes für das Neubaugebiet „Auf der Bayerwegflur, 2. BA“ (Planzeichnung mit Zeichenerklärung und Textfestsetzungen) entsprechend dem Beschluss des Ortsgemeinderates vom 23.05.2023 in der Zeit vom 26.06.2023 bis 28.07.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Henchenstraße 12 - 14 (Hochhaus) 56281 Emmelshausen, Zimmer 2, in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13:45 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 13:45 Uhr bis 18:00 Uhr zur Einsicht öffentlich aus.

Jeder hat während dieser Zeit die Möglichkeit, sich über die Planungsabsichten der Ortsgemeinde Leiningen zu informieren. Gleichzeitig besteht für jede interessierte Person die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.

Die Unterlagen können Sie auch im Internet unter

https://www.hunsrueckmittelrhein.de/bauleitplanung

aufrufen.

Da die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 b i. V. m. § 13 und § 13 a BauGB erfolgt, wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Auch entfallen der Umweltbericht, die Angaben über umweltbezogene Informationen in der Bekanntmachung zur Offenlage sowie die zusammenfassende Erklärung.

Leiningen, 09.06.2023
Ortsgemeinde Leiningen
Martin Dupont,
Erster Beigeordneter