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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 24/2023
Amtlicher Teil
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Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bad Salzig - Weiler

Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum

Ländlicher Raum

55469 Simmern, 02.06.2023

DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

Schloßplatz 10

Abteilung Landentwicklung

und Ländliche Bodenordnung

Telefon: 06761-9402-70 Telefax: 0671-92896549

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren

Bad Salzig - Weiler

E-Mail:

Landentwicklung-RNH@dlr.rlp.de

Aktenzeichen: 61090-HA5.1.

Internet: www.dlr.rlp.de

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bad Salzig - Weiler

Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Aktualisierung der Wertermittlung

gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Bad Salzig - Weiler liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der aktualisierten Wertermittlung am

Mittwoch, 28.06.2023 in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr

im Mehrzweckgebäude Weiler, Zur Peterskirche 12,

56154 Boppard - Weiler

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Zu der vorstehend angegebenen Zeit werden Bedienstete des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück zur Aufklärung und Erläuterung der Änderungen der Wertermittlung seit der Offenlage im Jahr 2018 anwesend sein.

Jedem von den Änderungen betroffenen Beteiligten wird vor dem Termin ein aktualisierter Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugesandt, der die Änderungen enthält. Bei Beteiligten, deren Grundstücke von der Änderung betroffen sind und die gemäß § 52 FlurbG auf ihre Landabfindung verzichtet haben, erhält nur der Begünstigte einen geänderten Auszug aus dem Nachweis des alten Bestandes.

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der aktualisierten Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) wird festgesetzt auf

Mittwoch, 28.06.2023, um 14:00 Uhr

im Mehrzweckgebäude Weiler, Zur Peterskirche 12,

56154 Boppard - Weiler

zu dem die Beteiligten hiermit eingeladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Aktualisierung der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geldbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen. Dies gilt auch unabhängig davon, ob die Teilnehmer mit ihren Grundstücken von den Änderungen betroffen sind.

Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Stadtverwaltung oder Ortsvorsteher) beglaubigt sein.

Vollmachtsvordrucke stehen online unter https://www.landentwicklung.rlp.de/ Landentwicklung/Verfahren/Alle/V61090 am Ende unter Ziffer 10 zum Ausdrucken bereit oder können beim DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Schloßplatz 10, 55469 Simmern angefordert werden.

Im Auftrag
gez. Joshua Zimmermann
(Gruppenleiter)