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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 24/2023
Amtlicher Teil
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Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Neubaugebiet „Am Holzapfelbaum III“, Ortsgemeinde NorathFrühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Öffentlichkeit) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Öffentlichkeit) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Norath hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Holzapfelbaum III“ aufzustellen. Dieser Beschluss wurde am 30.06.2022 öffentlich bekannt gemacht.

Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:

Der Geltungsbereich erstreckt sich über folgende Grundstücke:

Gemarkung Norath, Flur 2, Flurstücke 31/7 tlw., 31/6 tlw., 30/6, 125 tlw., 29, 127, 78, 47, 48, 77/1, 76/1, 46/29 tlw. und 120/2 tlw.

Mit diesem Bauleitplanverfahren beabsichtigt die Ortsgemeinde Norath die Schaffung eines Wohngebietes südöstlich der Ortslage, angrenzend an das Wohngebiet „Holzapfelbaum II“, um den örtlichen Bedarf an Wohnflächen zu decken.

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen. Es handelt sich um landwirtschaftliche Flächen.

Das Bauleitplanverfahren soll im vorliegenden Fall im sog. beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt werden. Der Gesetzgeber hat hiermit den Gemeinden die Möglichkeit geschaffen, kleinere, an die Ortslage angrenzende Neubaugebiete zu schaffen.

Am 02.05.2023 hat der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Norath den Planentwurf beraten und beschlossen, auf dieser Grundlage die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger (Öffentlichkeit) möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplanes für das Neubaugebiet „Am Holzapfelbaum III“ (Planzeichnung mit Zeichenerklärung und Textfestsetzungen) entsprechend dem Beschluss des Ortsgemeinderates vom 02.05.2023 in der Zeit vom 26.06.2023 bis 28.07.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Henchenstraße 12 - 14 (Hochhaus) 56281 Emmelshausen, Zimmer 2, in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13:45 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 13:45 Uhr bis 18:00 Uhr zur Einsicht öffentlich aus.

Jeder hat während dieser Zeit die Möglichkeit, sich über die Planungsabsichten der Ortsgemeinde Norath zu informieren. Gleichzeitig besteht für jede interessierte Person die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.

Die Unterlagen können Sie auch im Internet unter

https://www.hunsrueckmittelrhein.de/bauleitplanung

aufrufen.

Da die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 b i. V. m. § 13 und § 13 a BauGB erfolgt, wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Auch entfallen der Umweltbericht, die Angaben über umweltbezogene Informationen in der Bekanntmachung zur Offenlage sowie die zusammenfassende Erklärung.

Norath, 09.06.2023
Ortsgemeinde Norath
Hubert Stahl, Erster Beigeordneter