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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 24/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung gem. § 114 Abs. 2 GemO

Feststellung und Entlastungserteilung für den Jahresabschluss 2021 der Stadt Oberwesel

Nachdem der Jahresabschluss 2021 der Stadt Oberwesel am 15.03.2023 durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 112 GemO geprüft wurde, hat der Stadtrat Oberwesel in seiner Sitzung am 05.06.2023 den Jahresabschluss 2021 festgestellt und dem Stadtbürgermeister, den Beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie der Verwaltung Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2021 wurde festgestellt auf:

a) Jahresüberschuss (Ergebnisrechnung):  —  1.054.425,45 €

b) Finanzmittelüberschuss (Finanzrechnung):  —  507.932,94 €

c) Eigenkapital am 31.12.2021:  —  18.727.201,86 €

d) Bilanzsumme am 31.12.2021:  —  27.475.811,69 €

Die Feststellung und Entlastungserteilung wird hiermit gem. § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt in der Zeit von Montag, 19.06.2023 bis Dienstag, 27.06.2023 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 301, öffentlich aus.

Oberwesel, den 05.06.2023
Stadt Oberwesel (DS)
Marius Stiehl,
Stadtbürgermeister