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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 24/2025
Amtlicher Teil
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Ney

Am Donnerstag, 10.07.2025, findet um 18:30 Uhr, im Gemeindehaus, Rathausstraße 1, in Ney, eine Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Ney statt.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher

2.

Feststellen der Beschlussfähigkeit

3.

Bericht des Jagdvorstandes

4.

Kassenbericht

5.

Entlastung des Jagdvorstandes

6.

Neuwahl des Jagdvorstandes

a)

Wahl einer Jagdvorsteherin oder eines Jagdvorstehers

b)

Wahl einer Beisitzerin oder eines Beisitzers (als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers)

c)

Wahl einer Beisitzerin oder eines Beisitzers (als Kassenverwalterin oder Kassenverwalter)

d)

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die ständige Vertreterin/den ständigen Vertreter der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers

e)

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Kassenverwalterin/den Kassenverwalter

7.

Mitteilungen, Anregungen

Alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, deren Grundflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Ney liegen (Mitglieder), werden hiermit zu dieser Genossenschaftsversammlung eingeladen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.

Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig vom Mitglied beschäftigte Person, durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.

Jagdgenossenschaft Ney — Peter Kaiser,
Ney, 04.06.2025 — Jagdvorsteher