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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 25/2023
Amtlicher Teil
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Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Dörth hat die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen (Wahlperiode 2024 bis 2028) aufgestellt. Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 26.06.2023 bis 03.07.2023 bei der Ortsgemeinde Dörth 56281 Dörth, Am Dorngarten 13, und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Zimmer 207, während den Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).

Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein
Emmelshausen, 14.06.2023