Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 2023 | 2024 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 112.000 € | 108.200 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 114.340 € | 112.230 € |
| der Jahresfehlbetrag auf | 2.340 € | 4.030 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -6.110 € | 3.950 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 € | 0 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 17.700 € | 66.900 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -17.700 € | -66.900 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 23.810 € | 62.950 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 51.300 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 €.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2023 | 2024 |
| 1. Grundsteuer | ||
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 335 v. H. | 335 v. H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) | 455 v. H. | 455 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer | 400 v. H. | 400 v. H. |
| 3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| a) für den ersten Hund | 24 € | 24 € |
| b) für den zweiten Hund | 48 € | 48 € |
| c) für jeden weiteren Hund | 96 € | 96 € |
| d) für den ersten gefährlichen Hund | 500 € | 500 € |
| e) für den zweiten gefährlichen Hund | 600 € | 600 € |
| f) für jeden weiteren gefährlichen Hund | 700 € | 700 € |
Der Stand des Eigenkapitals beträgt
per 31.12.2021 - vorläufig - — 624.282,28 €
per 31.12.2022 - voraussichtlich - — 619.092,28 €
per 31.12.2023 - voraussichtlich - — 616.752,28 €
per 31.12.2024 - voraussichtlich - — 612.722,28 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000 € überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Hinweise:
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 07.06.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 26.06.2023 bis Dienstag, 04.07.2023 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 209, öffentlich aus. |
| 3. | Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn |
| - die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| - vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Mühlpfad unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.