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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil
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Forstamt Boppard

Reiten im Wald: Rechte, Pflichten und Naturschutz - das gilt in Rheinland-Pfalz

Mit dem Sommerbeginn zieht es viele Menschen hinaus in die Natur - auch Reiterinnen und Reiter nutzen die Wälder für entspannte Ausritte. Das Forstamt Boppard weist aus diesem Anlass auf die geltenden gesetzlichen Regelungen für das Reiten im Wald hin.

Reiten im Wald ist erlaubt - unter bestimmten Bedingungen

Nach dem Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz (LWaldG) ist das Reiten im Wald grundsätzlich erlaubt. Dabei sind jedoch klare Regeln zu beachten, um die Natur zu schützen und die Interessen aller Waldnutzer in Einklang zu bringen.

Gemäß § 22 LWaldG („Betreten und Befahren des Waldes“) gilt:

  • (1) Das Reiten im Wald ist auf Straßen und festen Wegen gestattet.
  • (2) Wege, die für das Reiten gesperrt sind, müssen deutlich gekennzeichnet sein.
  • (3) Außerhalb von Straßen und festen Wegen darf nicht geritten werden.
  • (4) Beim Reiten ist auf die Belange anderer Waldbesucher sowie auf Flora und Fauna Rücksicht zu nehmen.

Feste Wege - was bedeutet das konkret?

Gem. § 3 Abs. 7 LWaldG sind Waldwege im Sinne dieses Gesetzes nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege, dazu zählen geschotterte Forst- und Waldwirtschaftswege sowie asphaltierte Wege. Trampelpfade, Rückegassen oder Wildwechsel sind nicht erlaubt zum Reiten.

Sonderregelungen und Sperrungen

In bestimmten Gebieten - insbesondere in Schutzwäldern oder bei besonderen Gefährdungslagen - gilt die Verordnung des jeweiligen Schutzgebietes. Das Reiten kann durch den Waldbesitzenden oder die zuständige Naturschutzbehörde eingeschränkt oder untersagt werden. Diese Wege sind i.d.R. entsprechend ausgeschildert. Sollte dies nicht der Fall sein gilt die entsprechende Verordnung. Alle Reiterinnen und Reiter werden gebeten, diese Hinweise konsequent zu beachten.

Naturschutz und gegenseitige Rücksichtnahme

Das Forstamt Boppard appelliert an alle Reiterinnen und Reiter, sich rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst zu verhalten:

  • Nutzen Sie ausschließlich dafür zugelassene Wege.
  • Reiten Sie im Schritt, wenn Sie auf andere Waldbesucher treffen.
  • Meiden Sie aufgeweichte Wege, um Bodenschäden zu verhindern.
  • Beachten Sie Ruhezeiten der Wildtiere - insbesondere in den Morgen- und Abendstunden.

Reiten im Privat- oder Körperschaftswald

Auch im Privat- oder Körperschaftswald im Zuständigkeitsbereich des Forstamts Boppard gelten die Bestimmungen des § 22 LWaldG. Einschränkungen durch Waldeigentümer sind nur in begründeten Fällen zulässig und bedürfen der Genehmigung. Im Zweifelsfall informiert das Forstamt über die geltenden Regelungen.