Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.064.080 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 941.530 € |
| der Jahresüberschuss auf | 122.550 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 140.050 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 95.620 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 76.500 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 19.120 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -159.170 € |
Kredite zur Aufnahme von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A auf | 345 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer auf | 380 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, | |
| für den ersten Hund | 48 €/Jahr |
| für den zweiten Hund | 72 €/Jahr |
| für jeden weiteren Hund | 96 €/Jahr |
| für jeden ersten gefährlichen Hund | 500 €/Jahr |
| für jeden zweiten gefährlichen Hund | 600 €/Jahr |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 700 €/Jahr |
Der Stand des Eigenkapitals beträgt
| per 31.12.2024 | 2.891.273,94 € |
| per 31.12.2025 –voraussichtlich- | 2.953.813,94 € |
| per 31.12.2026 –voraussichtlich- | 3.076.363,94 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000 € überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltsatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.05.2026 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. | |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 22.06.2026 bis Dienstag, 30.06.2026 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 208, öffentlich aus. | |
| 3. | Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO | |
| Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn | ||
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Karbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. | |